Rasenmäherlärm – Einhaltung der vorgeschriebenen Betriebszeiten

Der Gesetzgeber hat klare Zeiten für den Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Rasentrimmern, Vertikutierern usw. bestimmt. Demnach dürfen diese Geräte nicht an Sonn- und Feiertagen betrieben werden. Werktags zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr ist der Gebrauch dieser Geräte ebenfalls untersagt. 

Für Grastrimmer, Graskantenschneider mit Verbrennungsmotoren, Freischneider, Laubbläser und Laubsammler gelten folgende Betriebszeiten: Montag bis Samstag: von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Ausnahme: Die Geräte haben das EG-Umweltzeichen. Dann gilt eine Betriebszeit durchgehend von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr). Im Sinne einer guten Nachbarschaft und um Ärgernis zu vermeiden, bitten wir Sie dringend, diese Vorschriften einzuhalten.