Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB
Gemeinde Eching
für den Bebauungsplan „GE Point Erweiterung“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Eching hat in der Sitzung vom 01.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „GE Point Erweiterung“ beschlossen.

 

Geltungsbereich (Lageplan)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist südlich und westlich begrenzt durch die Straße „An der Sempt“ (Flur-Nr. 86/1, Gemarkung Berghofen) und die Spörerauer Straße (Flur-Nr. 85 Gemarkung Berghofen), östlich durch das Grundstück An der Sempt 22 (Flur-Nr. 628/4, Gemarkung Eching und 87/5, Gemarkung Berghofen) sowie nördlich durch die „Kleine Sempt“ (Flur-Nr. 595/2, Gemarkung Eching). Der angefügte Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.

Bild

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus der Gemeindeverwaltung Eching, Zimmer Nr. 11, Viecht, Hauptstr. 12, 84174 Eching, während der üblichen Dienstzeiten (Mo.-Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr u. Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

 

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Im Verfahren wird ein Umweltbericht erstellt.

 

Allgemeinde Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Eching beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Gewerbeflächen auf den Flur-Nrn. 628 u. 630 (Teilfläche) der Gemarkung Eching zu schaffen.