Bekanntmachung

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Gemeinde Eching für den Entwurf des Bebauungs- u. Grünordnungsplanes „SO Bestattungswald Kronwinkl“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Eching hat in seiner Sitzung am 13.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Bestattungswald Kronwinkl“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist westlich begrenzt durch die bebauten Grundstücke im

Ortsteil Kronwinkl, Am Lenghardt 2 (Flur-Nr. 624), Hofmark 1 (Flur-Nr. 629), 5 (Flur-Nr. 630), 5a (Flur-Nr. 629/5, 710/20, 638/2), 11 (Flur-Nr. 642/4), 13 (Flur-Nr. 636) und Klosterberg 3 (Flur-Nr. 638/1) sowie den Grundstücken mit den Flur-Nrn. 627, 638 u. 624/5 sowie im Norden durch die parallel verlaufende Gemeindeverbindungsstraße Am Lenghardt (Flur-Nr. 722, Gemarkung Kronwinkl). Die östliche Begrenzung befindet sich im Waldgebiet (Flur-Nr. 710). Südlich wird der Geltungsbereich begrenzt durch einen Waldweg auf der Flur-Nr. 710 sowie durch die Flur-Nrn. 638/1, 682 (Straße „Hofmark“), 710/3 (Hofmark 29), 710/18 (Hofmark 31) und 710/4, Gemarkung jeweils Kronwinkl.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist:

ist:

 

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Der vom Gemeinderat am 26.02.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungs- u. Grünordnungsplanes „SO Bestattungswald Kronwinkl“, der Umweltbericht und der Entwurf der Begründung inkl. Belangen des Umweltschutzes liegen im Rathaus der Gemeinde Eching, Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching im Bauamt (Zimmer Nr. 11), vom 16. April 2024 bis 15. Mai 2024 zu den allgemeinen Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr u. Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahme können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Bauamt nicht barrierefrei ist. Dies bzgl. können die Unterlagen auf Antrag auch zugestellt werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- u. Grünordnungsplan „SO Bestattungswald Kronwinkl“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- u. Grünordnungsplanes „SO Bestattungswald Kronwinkl“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind aufgrund der letzten förmlichen Beteiligung zusätzlich verfügbar:

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Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.