- 26.05.2026
Führerscheinpflichtumtausch: Kartenführerscheine müssen auch umgetauscht werden
-Papierführerscheine (Geburtsjahr ab 1953): Bereits ungültig und müssten getauscht sein. -Papierführerscheine (Geburtsjahr vor 1953): Umtauschfrist läuft noch bis 2033. -Kartenführerscheine (Ausstellung 1999–2001): Bereits ungültig. -Kartenführerscheine (Ausstellung 2002–2004): Müssen bis spätestens 19.01.2027 umgetauscht werden.



