Bekanntmachung

 der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „GE Point Erweiterung 2“

Der Bau-, Umwelt- u. Mobilitätsausschuss der Gemeinde Eching hat in seiner Sitzung am 15.06.2026 den Vorentwurf zum Bebauungsplan „GE Point Erweiterung 2“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist westlich und nördlich begrenzt durch die „Kleine Sempt“ (Flur-Nr. 595/2, Gemarkung Eching), südlich durch das Gewerbegebiet „Point Erweiterung“ (Flur-Nr. 630 Teilfläche, Gemarkung Eching) und östlich durch die Anwesen „An der Sempt 20 u. 22“ (Flur-Nrn. 87 u. 87/5, Gemarkung Eching).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist:

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Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegen im Rathaus der Gemeinde Eching, Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching im Bauamt (Zimmer Nr. 11), vom 24.06.2026 bis 23.07.2026 zu den üblichen Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr u. Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahme können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Bauamt nicht barrierefrei ist. Dies bzgl. können die Unterlagen auf Antrag auch zugestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „GE Point Erweiterung 2“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „GE Point Erweiterung 2“ nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.