Woher bekommt man den aktuellen Bodenrichtwert?
Der Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2026 ermittelt.
Gemäß § 12 Abs. 2 der BayGAV sind die Richtwerte einen Monat lang in den Gemeinden zu veröffentlichen. Ort und Dauer sind ortsüblich bekannt zu machen. Auf das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten, ist dabei hinzuweisen.
Die Bodenrichtwerte für Bauland werden ausschließlich in digitaler Form angeboten. Gemäß Schreiben der Obersten Baubehörde vom 16.06.2016 kann die erforderliche Veröffentlichung der Bodenrichtwerte in den Gemeinden durch eine Einsichtnahme der Kartendarstellungen am Bildschirm in den Geschäftsräumen der jeweiligen Gemeinden erfolgen. Ebenfalls sind die Bodenrichtwerte für Ackerland sowie die Vorbemerkungen zu den Richtwerten als pdf-Datei abrufbar.
Die Bodenrichtwerte können unter nachfolgendem Link abgerufen werden:
Ebenfalls sind auf dieser Seite die Bodenrichtwerte für Ackerland sowie die Vorbemerkungen zu den Richtwerten als pdf-Datei abrufbar.



