Bekanntmachung

Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eching

Die Gemeinde Eching hat in der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2026 auf Grund des Art. 24 der Gemeindeordnung (GO) die Neufassung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eching erlassen.

Diese Satzung tritt zum 01.09.2026 in Kraft.

Sie liegt im Rathaus der Gemeinde Eching (Zimmer Nr. 1) zu den üblichen Dienstzeiten zur Einsicht auf.