Bekanntmachung
Satzung der Gemeinde Eching für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Kronwinkl
Die Gemeinde Eching hat in der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2026 auf Grund der
Art. 23 und 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Neufassung der Satzung für die Benutzung der Mittagsbetreuung an der Grundschule Kronwinkl erlassen.
Diese Satzung tritt zum 01.09.2026 in Kraft.
Sie liegt im Rathaus der Gemeinde Eching (Zimmer Nr. 1) zu den üblichen Dienstzeiten zur Einsicht auf.



