Bekanntmachung
Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eching
Die Gemeinde Eching hat in der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2026 auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eching (KindertageseinrichtungsGebührensatzung) erlassen.
Diese Satzung tritt zum 01.09.2026 in Kraft.
Sie liegt im Rathaus der Gemeinde Eching (Zimmer Nr. 1) zu den üblichen Dienstzeiten zur Einsicht auf.



