Bekanntmachung

Satzung der Gemeinde Eching über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Kronwinkl

Die Gemeinde Eching hat in der Gemeinderatssitzung vom 02.03.2026 auf Grund der

Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Mittagsbetreuung an der Grundschule Kronwinkl erlassen.

Diese Satzung tritt zum 01.09.2026 in Kraft.

Sie liegt im Rathaus der Gemeinde Eching (Zimmer Nr. 1) zu den üblichen Dienstzeiten zur Einsicht auf.