Infos zu den Kommunalwahlen am 08. März 2026

Am Sonntag, 08.03.2026 finden die Kommunalwahlen von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Gewählt werden

  • Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
  • Landrätinnen und Landräte,
  • Gemeinderatsmitglieder und
  • Kreisrätinnen und Kreisräte.

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am 08.03.2026

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • die Deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen,
  • seit mindestens zwei Monaten (seit 08.01.2026) in der Gemeinde Eching mit Hauptwohnung gemeldet sind oder dort ihren Lebensmittelpunkt haben und
  • vom Stimmrecht nicht ausgeschlossen sind.

 Alle Gemeindebürger, bei denen diese Voraussetzungen zum Stichtag 25.01.2026 zutreffen, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Eching eingetragen und erhalten bis spätestens 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung per Post an die Adresse des Hauptwohnsitzes in der Gemeinde Eching.

 

Wie kann gewählt werden?

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis für die Gemeinde Eching eingetragen sind, können ihr Wahlrecht am Wahlsonntag (08.06.2026) durch persönliche Vorsprache im Wahllokal oder ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.

Diese sind:

  • 001, Viecht – Rathaus (Hauptstraße 12, 84174 Eching, Viecht), barrierefrei
  • 002, Kronwinkl – Grundschule (Hofmark 30, 84174 Eching, Kronwinkl), barrierefrei
  • 003, Haunwang – Schützenhaus (Schützenstraße 2, 84174 Eching, Haunwang), nicht barrierefrei

Damit gewählt werden kann muss die Wahlbenachrichtigung oder ein Wahlschein* vorgelegt werden. Zum Nachweis der Identität ist zudem ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identitätsausweis) vorzuzeigen.

*Der Wahlschein ist Teil der Briefwahlunterlagen. Sofern die Stimmabgabe doch nicht per Briefwahl erfolgen soll, besteht die Möglichkeit in einem der drei Wahllokale am Sonntag zu wählen. Das empfiehlt sich z. B. wenn das zugeteilte Wahllokal nicht barrierefrei ist.

 

Wählen per Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können auf verschiedene Wege beantragt werden. Es wird darum gebeten, sich nur für einen Weg zu entscheiden. Eine telefonische Beantragung ist in keinem Fall möglich.

Briefwahlunterlagen dürfen frühestens drei Wochen vor dem Wahltermin, also ab Montag, 16.02.2026 verschickt werden. Das ist unabhängig davon, wann der Antrag gestellt wurde und gilt sowohl für die Onlinebeantragung als auch für die Beantragung im Rathaus.

 

Briefwahlantrag Online

Die Briefwahlunterlagen können online über das Bürgerserviceportal beantragt werden:

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/echingindb/bsp_ewo_briefwahl/#/

 Alternativ kann auch der aufgedruckte QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung für die Onlinebeantragung genutzt werden.

Online können die Briefwahlunterlagen von Montag, 09.02.2026 bis Mittwoch, 04.03.2026, 12:00 Uhr beantragt werden. Nur so kann der rechtzeitige Postversand gewährleistet werden. Danach ist eine Beantragung nur noch über die persönliche Vorsprache im Rathaus möglich.

 

Briefwahlantrag per Post, E-Mail oder Fax

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann der Antrag für die Briefwahl ausgefüllt werden. Der Antrag kann

  • in den Briefkasten eingeworfen,
  • im Bürgerbüro abgegeben,
  • postalisch zugestellt,
  • per E-Mail oder
  • per Fax

an die Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) übermittelt werden. Die Unterlagen werden im Anschluss per Post zugestellt.

 

Briefwahlunterlagen persönlich abholen

Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist von Montag, 16.02.2026 bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr im Bürgerbüro möglich.

Für die sofortige Mitnahme der Briefwahlunterlagen empfehlen wir die vorherige Terminvereinbarung um lange Wartezeiten zu vermeiden. Bei Bedarf kann direkt vor Ort gewählt werden, die Briefwahlunterlagen sind dabei auszufüllen und können wieder abgegeben werden.

 

Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen/abholen

Vollmacht:

Wenn der Antrag auf Briefwahl nicht selbst gestellt werden kann, kann eine andere Person durch eine schriftliche Vollmacht hierzu ermächtigt werden. Auch für die Abholung der Unterlagen kann eine andere Person schriftlich bevollmächtigt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits eine entsprechende Formulierung für eine Vollmacht. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

 

Wie funktioniert die Briefwahl?

Folgende Unterlagen werden im Rahmen der Briefwahl ausgehändigt bzw. postalisch zugestellt:

  • Merkblatt (Anleitung zum Vorgang und Verpacken)
  • Wahlschein
  • 4 Stimmzettel (Bürgermeister, Landrat, Gemeinderat, Kreistag)
  • weißer Umschlag für die Stimmzettel
  • roter Umschlag (=Umschlag für den Rückversand)

 

Sobald gewählt wurde, der Wahlschein ausgefüllt und alles, wie in dem Merkzettel beschrieben, verpackt wurde, muss der rote Umschlag bis spätestens zum Wahlsonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr beim Wahlamt eingehen, damit die Stimmabgabe ausgewertet werden kann. Dafür soll am Wahlwochenende der Rathausbriefkasten genutzt werden!

 Wichtig: Das Wahlamt befindet sich im Rathaus (Hauptstraße 12, 84174 Eching). Die Briefwahlunterlagen dürfen nicht in den Wahllokalen abgegeben werden!

 

FAQs

Weitere und detailliertere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration: https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/