Räum- und Streudienst durch den gemeindlichen Bauhof
Bei Schneefällen und überfrierender Nässe auf den Fahrbahnen, räumen und sichern die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes die öffentlichen Straßen und Wege in unserem Gemeindegebiet.
Bereits ab ca. 4.00 Uhr wird mit den Hauptverkehrsstraßen begonnen. Ein Räum- und Streudienst auf Siedlungsstraßen und Nebenstrecken erfolgt nur dann, wenn übermäßiger Schneefall und extreme Glätte einen Einsatz durch die Gemeinde erfordern. Eine Verpflichtung der Gemeinde zum Winterdienst besteht innerhalb geschlossener Ortschaften nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen, wobei die Streupflicht eine allgemeine Straßenglätte voraussetzt. Der Umfang und die Dringlichkeit der Räumpflicht auf öffentlichen Straßen richten sich nach der Verkehrsbedeutung und der Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Straßen mit großer Verkehrsbedeutung sind zuerst zu räumen, so dass sie den tatsächlichen Bedürfnissen des Verkehrs, dem sie gewidmet sind, entsprechen.
Als verkehrswichtig im Sinne der Rechtsprechung gelten nur Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, sowie sonstige Verkehrsmittelpunkte, auf denen erfahrungsgemäß mit stärkerem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Die Gemeinde wird weiterhin Siedlungsstraßen, die aufgrund ihrer Topographie einen Winterdiensteinsatz erfordern, räumen und streuen. Alle anderen Bereiche werden durch den Bauhof nur geräumt und gestreut, wenn extreme Schnee- oder Eisglätte vorliegt. Wir bitten in diesem Zusammenhang um Ihr Verständnis und Unterstützung durch Eigenhilfe.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass Siedlungsstraßen nicht mehr geräumt und gestreut werden, wenn die Durchfahrt infolge von Dauerparkern und/oder Baum- und Strauchüberhang stark beeinträchtigt oder tatsächlich unmöglich ist.