Wichtige Änderung auf dem Pendlerparkplatz in Viecht ab Februar 2024: Parkdauer auf 6 Stunden begrenzt

Ab dem 01. Februar 2024 wird der Pendlerparkplatz Hauptstraße, Viecht neu beschildert und die Parkdauer auf 6 Stunden begrenzt. Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen, die Nutzung des Pendlerparkplatzes zu optimieren und sicherzustellen, dass die Stellplätze nicht durch Dauerparker blockiert werden. Die entsprechenden Kontrollen durch den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern beginnen ab dem 01. März 2024. 

Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt für Inhaber einer speziellen Ausnahmegenehmigung. Pendler und Mitarbeiter von benachbarten Firmen haben die Möglichkeit, diese zu erhalten und somit von der zeitlichen Begrenzung der Parkdauer ausgenommen zu werden. 

Den Antrag hierzu finden Sie auf unserer Homepage [Homepage-Link]. Nach dem Ausfüllen des Antrags ist dieser an die Gemeinde zu senden. Die Ausnahmegenehmigung ist 2 Jahre gültig. Für die Ausstellung wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben. 

Die Gemeinde Eching bittet von diesem Service Gebrauch zu machen, um einen reibungslosen Ablauf auf dem Pendlerparkplatz sicherzustellen. 

Für weitere Informationen und zur Beantragung des Ausweises stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.