Mitteilung aus dem Bürgerbüro: Neu ab dem 1. Mai 2025

Digitale Lichtbilder: Änderungen bei der Passbilderstellung für Ausweisdokumente

 

Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen können für de Beantragung von Ausweisdokumenten ab 1. Mai 2025 nur noch Lichtbilder angenommen werden, die

1.     durch einen Dienstleister elektronisch gefertigt und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an das Bürgerbüro übermittelt wurden oder

2.     durch das Bürgerbüro elektronisch gefertigt wurden, sofern ein Gerät zur Lichtbildaufnahme vorliegt.

 

1.     Digitale Lichtbildaufnahme durch einen Dienstleister:

a.     Fotografen in der Nähe: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ 
Unter diesem Link können mit der Suchfunktion Fotografen in der Nähe gefunden werden, die die Erstellung digitaler Lichtbilder mit der entsprechenden Übermittlung an unser Bürgerbüro anbieten. Zudem gelangt man direkt auf die entsprechenden Webseiten um ggf. weitere Informationen zu erhalten.

b.     Auch die dm-Märkte bieten die Erstellung digitaler Lichtbilder mit der entsprechenden Übermittlung an unser Bürgerbüro an: https://newsroom.dm.de/pressreleases/ab-1-mai-bietet-dm-guenstige-digitale-passbilder-und-sicheren-transfer-fuer-buergerbueros-vorteile-595-euro-fuer-digitale-fotos-plus-papierbilder-mehrfachverwendung-ueber-6-monate-3374913#:~:text=April%202025.-,Ab%201.,gleichzeitig%20die%20B%C3%BCrgerb%C3%Bcros%20zu%20entlasten

 

2.     Digitale Lichtbildaufnahme durch das Bürgerbüro:

Es ist vorgesehen, die Erstellung von zulässigen Lichtbildern mit Hilfe eines Mobilfunkgerätes mit spezieller Software anzubieten. Das Bild wird in diesem Fall direkt von den Mitarbeitenden im Bürgerbüro erstellt. Anschließend wird es von der Software auf dem Gerät geprüft und direkt an das Ausweisprogramm des Bürgerbüros übermittelt. Das Angebot kann gegen eine Gebühr von, voraussichtlich, 6,00 € in Anspruch genommen werden. Das digitale -Lichtbild kann ausschließlich für die Beantragung von Ausweisdokumenten verwendet werden, das heißt. dass das digitale Lichtbild im Nachhinein weder digital noch in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt werden kann.

Aus technischen und organisatorischen Gründen von Seiten unseres Verfahrensherstellers ist es leider nicht möglich, dieses Angebot ab dem 01.05.2025 anzubieten. Es wird jedoch mit Hochdruck daran gearbeitet!

 

ACHTUNG: Diese Regelung gilt nicht für Lichtbilder, die für die Beantragung von Führerscheinen, Fischereischeinen oder Parkausweisen benötigt werden. Für diese ist weiterhin die Vorlage eines biometrischen Lichtbildes in gedruckter Form notwendig!