Bekanntmachung

 

der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gemeinde Eching für den Entwurf des Bebauungsplanes „GE Point Erweiterung“

 

Der Bau,- Umwelt- u. Mobilitätsausschuss der Gemeinde Eching hat in seiner Sitzung am 09.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „GE Point Erweiterung“ gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ist westlich begrenzt durch die Überführung der B11 (Flur-Nr. 547/4, Gemarkung Viecht), südlich und östlich durch die „Aster Straße“ (Flur-Nr. 52/28, Gemarkung Viecht) sowie im nördlich durch die B11 (Flur-Nr. 557, Gemarkung Viecht).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Bild

Der Entwurf des Bebauungs- u. Grünordnungsplanes „GE Point Erweiterung“ und die Begründung liegen im Rathaus der Gemeinde Eching, Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching im Bauamt (Zimmer Nr. 11), vom 24. September 2024 bis 24. Oktober 2024 zu den allgemeinen Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr u. Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahme können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Bauamt nicht barrierefrei ist. Dies bzgl. können die Unterlagen auf Antrag auch zugestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- u. Grünordnungsplan „GE Point Erweiterung“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- u. Grünordnungsplanes „GE Point Erweiterung“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

SchutzgutArt der vorhandenen Information
Mensch

Die Flächen sind vorbelastet durch die angrenzenden Gewerbe-gebietsflächen, eine Erholungsfunktion ist nicht gegeben.

Schallgutachten wurde auf nachfolgender Ebene der Bauleitplanung erstellt,

Lärm- /Emissionskontingentierung

Tiere / Pflanzen,

Arten und Lebensräume

Arten- und Biotopschutzprogramm

Stellungnahme Bund Naturschutz

Boden

Das Planungsgebiet gehört zum Naturraum Unteres Isartal (061). Topografisch ist das Gelände weitgehend als eben zu bezeichnen.

Ausgleichsmaßnahmen/-flächenberechnung

 

Wasser

Grundwasser und Oberflächengewässer

Unterhalt kl. Sempt

Luft / Klima, Nutzung erneuerbare Energien / EnergieeinsparungFrischluftschneise, Gehölzbestand, Kaltluftentstehung
LandschaftOrts- und Landschaftsbild
Kultur- u. sonst. Sachgüter

Boden- u. Baudenkmäler

 

Landschafts- u. sonst. Plänesonstige Schutzgebiete

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.