Hinweis zur Entsorgung des Häckselguts nach der Häckselaktion

Im Rahmen der Häckselaktionen der Gemeinde Eching wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geboten, Ast- und Strauchschnitt professionell zerkleinern zu lassen. Leider kommt es jedoch vermehrt vor, dass das dabei anfallende Hackgut anschließend auf öffentlichen Flächen, insbesondere auf Gemeindegrund, liegen bleibt – teils über einen längeren Zeitraum hinweg.
Wir möchten daran erinnern, dass das Häckselgut weiterhin im Eigentum der jeweiligen Bürger bleibt und daher auch von diesen zeitnah zu entsorgen ist. Das Liegenlassen der Hackhaufen ist nicht nur aus ordnungsrechtlicher Sicht problematisch, sondern beeinträchtigt zudem die gemeindlichen Pflege- und Mäharbeiten erheblich.
Wir bitten daher alle Beteiligten eindringlich, das anfallende Material nach dem Häckseln umgehend zu entfernen. Nur so kann gewährleistet werden, dass unsere Grünflächen weiterhin ordentlich gepflegt und ohne unnötige Behinderungen instand gehalten werden können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.