Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB
Gemeinde Eching
für den Bebauungsplan „Bank u. Einzelhandel an der B11/Viecht“

Der Gemeinderat der Gemeinde Eching hat in der Sitzung vom 11.06.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Bank u. Einzelhandel an der B11/Viecht“ beschlossen.

 Geltungsbereich (Lageplan)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist westlich begrenzt durch die Überführung der B11 (Flur-Nr. 547/4, Gemarkung Viecht), südlich und östlich durch die „Aster Straße“ (Flur-Nr. 52/28, Gemarkung Viecht) sowie im nördlich durch die B11 (Flur-Nr. 557, Gemarkung Viecht). Der angefügte Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.

Bild

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus der Gemeindeverwaltung Eching, Zimmer Nr. 11, Viecht, Hauptstr. 12, 84174 Eching, während der üblichen Dienstzeiten (Mo.-Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr u. Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

 Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Im Verfahren wird ein Umweltbericht erstellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

 Allgemeinde Ziele und Zwecke der Planung

Derzeit beabsichtigt wird, auf einer Teilfläche ein sonstiges Sondergebiet Einzelhandel (§ 11 Abs. 3 BauNVO) und auf einer weiteren Teilfläche ein Baurecht für ein Bank-, Geschäfts- und Wohngebäude auszuweisen.