Bekanntmachung 

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemeinde Eching für den Bebauungsplan „Bank u. Einzelhandel an der B11/Viecht“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Eching hat in der Sitzung vom 17.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Bank u. Einzelhandel an der B11/Viecht“ gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Bank u. Einzelhandel an der B11/Viecht“ für das Gebiet westlich begrenzt durch die Überführung der B11 (Flur-Nr. 547/4, Gemarkung Viecht), südlich und östlich durch die „Aster Straße“ (Flur-Nr. 52/28, Gemarkung Viecht) sowie im nördlich durch die B11 (Flur-Nr. 557, Gemarkung Viecht) die Begründung mit Umweltbericht sowie das Immissionsschutztechnische Gutachten werden im Internet unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ und https://www.eching-ndb.de/bauen-gewerbe/bauleitplanung/aktuelle-verfahren vom 09. Mai 2025 bis 09. Juni 2025 veröffentlicht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Bild

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Eching, Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching im Bauamt (Zimmer Nr. 11), vom 09. Mai 2025 bis 09. Juni 2025 zu den allgemeinen Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr u. Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an christian.heilmeier@eching-ndb.de und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Eching, Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Bauamt nicht barrierefrei ist. Dies bzgl. können die Unterlagen auf Antrag auch zugestellt werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Bank u. Einzelhandel an der B11/Viecht“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplans „Bank u. Einzelhandel an der B11/Viecht“ nicht von Bedeutung ist. 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: 

SchutzgutArt der vorhandenen InformationenQuelle
Naturraum
  • Aussagen zum Untersuchungsgebiet
  • Umweltbericht
Boden
  • Hinweise zum Bodenschutz
  • Auswirkungen der Versiegelung und Flächenverlust
  • Angaben zu Grundwasser, Gewässer und Niederschlagswasserbeseitigung
  • Angaben zur gegenwärtigen Nutzung 
  • Informationen über die Bodenverhältnisse
  • Angaben zur Abfallentsorgung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Bodengutachten
  • Stellungnahme vom 27.01.2025 Landratsamt Landshut, stattl. Abfallrecht, Bodenschutzrecht
Wasser
  • Angaben zu den Gegebenheiten am Standort der Planung z.B. bei Starkregen
  • Hinweise zur Wasserversorgung, zum Brandschutz, Erschließung und Erschließungskosten
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Stellungnahme vom 21.01.2025
  • Wasserwirtschaftsamt
  • Stellungnahme vom 24.01.2025
  • Zweckverband Wasserversorgung Isar-Vils
Klima/Luft
  • Angaben zu den Gegebenheiten am Standort der Planung
  • Umweltbericht
Arten und Lebensräume
  • Aussagen zu den Auswirkungen auf den Lebensraum für Tiere und Pflanzen,
  • Aussagen zu Biotopen
  • Artenschutzrechtlicher Beitrag
  • Hinweis auf Artenliste
  • Umweltbericht
  • Ökokonto/Ausgleichsflächen Abbuchung
  • Stellungnahme vom 30.01.2025 Landratsamt Landshut, untere Naturschutzbehörde
Landschaftsbild
  • Informationen zum Orts- und Landschaftsbild
  • Grünordnungsplanung
  • Umweltbericht

 

Mensch (Erholung)
  • Angaben zur gegenwärtigen Nutzung des Grundstücks
  • Angaben zu den Nutzungsarten der umliegenden Quartiere
  • Umweltbericht
Mensch (Immissionen)
  • Prognose der Lärmimmissionen
  • Zustimmung aus immissionsschutzfachlicher Sicht
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Stellungnahme vom 23.01.2025Landratsamt Landshut,
  • Untere Immissionsschutzbehörde
Kultur- und Sachgüter
  • Angaben zu Boden- bzw. Baudenkmälern
  • Hinweise auf die Meldepflicht von Bodendenkmälern
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Stellungnahme vom 09.01.2025 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.