Öffentliche Bekanntmachung

Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 19 UVPG

Die Stadtwerke München GmbH beantragten beim Landratsamt Landshut die Erteilung einer Planfeststellung nach § 67 und § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis nach §§ 8, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) für die Sanierung der Kanalanlagen der Uppenbornwerke 1 und 2 sowie der Speicherseen bei Moosburg und Eching auf den Gebieten der Landkreise Freising und Landshut sowie der Stadt Landshut samt Umweltverträglichkeitsprüfung.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

  • Alter Werkkanal und Stichkanal
  • Sanierung Oberflächendichtung
  • Betonoberflächensanierung Stichkanalaquädukt außen
  • Freibordertüchtigung
  • Sanierung Tiefenbachdüker
  • Rückbau Brücke UP31
  • Mittlere-Isar-Kanal Haltung 5b
  • Sanierung Oberflächendichtung
  • Wegeertüchtigung linker und rechter Damm
  • Freibordertüchtigung Mitteldamm
  • Freibordertüchtigung Dammhinterweg links
  • Sanierung Fischbachdurchlass bei K-km 1+25
  • Sanierung Einlaufbereich und Leerschuss Uppenbornwerk 1
  • Sanierung Auslaufbauwerk mit Grundablass Moosburger Speichersee
  • Ersatzneubau Brücke UP41
  • Moosburger Speichersee
  • Sanierung Oberflächendichtung Stauhaltungsdämme
  • Freibordertüchtigung Außendamm
  • Sanierung Einlaufbauwerk Moosburger Speichersee
  • Überleitung zum Rotkreuzflutkanal, Rotkreuzflutkanal und Unterwasser Alter Werkkanal
  • Sanierung Oberflächendichtung im Rotkreuzflutkanal
  • Betonoberflächensanierung an den Abstürzen
  • Kolksicherung nach Absturz Ü3 RKFK im Unterwasser Alter Werkkanal
  • Mittlere-Isar-Kanal Haltung 6
  • Wege-/Freibordertüchtigung linke und rechte Kanalseite
  • Ertüchtigung kanalseitige Standsicherheit durch Vorschüttung
  • Sanierung Oberflächendichtung
  • Ertüchtigung landseitige Standsicherheit in Deich- und Dammlage
  • Sanierung Oberflächendichtung und Freibordertüchtigung Zuläufe Kleine Sempt, Aubach und Gleißenbach
  • Brückenersatzneubau und –sanierung
  • Sanierung Durchlässe
  • Sanierung ehem. Wehranlage Hofham
  • Sanierung Einlaufbereich und Leerschuss Uppenbornwerk 2
  • Sanierung Brücke UP61

Bei den beantragten Maßnahmen handelt es sich um einen Gewässerausbau nach § 67 WHG. Ein Gewässerausbau ist nach § 68 Abs. 1 WHG planfeststellungspflichtig.

Der Antragsteller beantragt die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Dies wird von der zuständigen Behörde – hier Landratsamt Landshut – als zweckmäßig erachtet, § 5 i. V. m. § 7 Abs. 3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Bezüglich der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Die für das Verfahren und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde ist das Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut.
  • Als mögliche Zulassungsentscheidung kommt der Planfeststellungsbeschluss oder ein ablehnender Bescheid in Betracht.
  • Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.
  • Im Rahmen einer UVP wird die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens beteiligt. Da im wasserrechtlichen Zulassungsverfahren ohnehin eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist, erfolgt die Beteiligung hierdurch.

Folgende Unterlagen wurden dem Landratsamt Landshut vorgelegt:

  • Erläuterungsbericht
  • Pläne
  • Technische Beilagen
  • Hydraulische Berechnungen
  • Geotechnische Unterlagen
  • Grundwassergutachten
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
  • Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)
  • Natura2000-Verträglichkeitsuntersuchung
  • Gewässerökologie
  • Recht und Liegenschaften

Das Vorhaben befindet sich auf den Gebieten der Landkreise Freising und Landshut sowie der Stadt Landshut. Die erforderlichen Zustimmungen zum Übergang der Zuständigkeit für die Durchführung des Verfahrens wurden bereits eingeholt.

Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Unterlagen

Gemäß § 70 Abs. 1 WHG sowie § 19 Abs. 2, § 18 Abs. 2 Satz 4 UVPG ist vor einer Entscheidung ein Anhörungsverfahren nach Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) durchzuführen und insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden zu veranlassen. Die Planauslegung wird hiermit gemäß Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG öffentlich bekannt gemacht.

Die Antragsunterlagen, aus denen sich Art und Umfang der geplanten Maßnahmen ergeben, liegen in der Zeit vom 01.07.2025 bis 01.08.2025 im Rathaus der Gemeinde Eching, Viecht, Hauptstr. 12, 84174 Eching, während der üblichen Dienstzeiten von Mo.-Fr. von 08:00 bis 12:00 Uhr und Do. zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr und auf der Homepage der Gemeinde Eching zur Einsicht aus.

Diese Bekanntmachung sowie die Antragsunterlagen sind außerdem über das zentrale UVP-Portal des Landes Bayern www.uvp-verbund.de zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, folglich bis zum 01.09.2025, bei der Gemeinde Eching (Adresse siehe oben) oder beim Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben. Die Erhebung einer Einwendung per E-Mail ist unzulässig!

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen.

Sofern keine Gründe für einen Verzicht vorliegen, werden rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungen bei einem Erörterungstermin besprochen. Diejenigen Personen oder Vereinigungen, die Einwendungen erhoben haben, können vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendung kann ebenfalls durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als fünfzig Benachrichtigungen oder Zustellung vorzunehmen sind. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im möglichen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Die digitalen Antragsunterlagen zum o.g. Vorhaben, die auf Ihrer Internetseite bekannt gemacht werden müssen, können Sie unter folgendem Link einsehen und herunterladen:

https://landkreis-landshut.box.bayern.de/s/vJyJGCfnqVk4CE1

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