Landratsamt Landshut
- Abfallwirtschaft -    
Stand  2022

Merkblatt zum Umgang mit Bauschutt,

A.   Einleitung
B.   Begriffsbestimmungen
  1. Verwertbarer Bauschutt
  2. Nichtverwertbarer Bauschutt
  3. Sonstige Baustellenabfälle
C.   Verwertung  von Bauschutt
  1. Bauschuttanlieferung in den Bauschuttannahmestellen des Landkreises
  2. Bauschuttanlieferung von Kleinmengen in den Altstoffsammelstellen des Landkreises (ASS)
  3. Bauschuttanlieferung in den gewerblichen Bauschuttannahmestellen/Bauschuttaufbereitungsanlagen 
    Wichtig, Bauschuttbrechen am Anfallort
  4. Bauschuttaufbereitung (Brechen  auf der Abbruchstelle) durch eine mobile Brecheranlage  (Herstellung von Recycling-Baustoffen) 
    Bauschutt und Straßenaufbruch sind unaufbereitet  in der Regel  nicht für eine Verwendung in technischen Bauwerken (Feld- und Waldwegebau)  geeignet.
  5. Bauschuttanlieferung in Kiesgruben
  6. Bauschuttanlieferung in der Reststoffdeponie Spitzlberg
D.   Verwendung von aufbereitetem Bauschutt (Recycling-Baustoff)

in technischen Bauwerken (z. B. Feld- und Waldwegebau, Platzbefestigung u. a.)

  1. Offener Einbau
  2. Nichtoffener Einbau (Einbau mit technischen Sicherungsmaßnahmen)
E.   Ansprechpartner im Landratsamt Landshut
F.   Entsorgungsanlagen
G.  Entsorgung von sonstigen  Baustellenabfällen
A.   Einleitung

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz  hat am 15. Juni 2005  den Leitfaden „Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken“  veröffentlicht.

 Mit dem Leitfaden wird die Anwendung und Güteüberwachung von Recyclingbau-stoffen konkretisiert. Durch die Verwendung von aufbereitetem Bauschutt wird  ein wertvoller Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen geschaffen. Eine Güteüberwachung (Untersuchung und Analyse der Inhaltstoffe im Bauschutt) ist Voraussetzung für  einen  umweltverträglichen Einbau zum Schutz des Bodens und des Grundwassers, denn Bauschutt kann mit  schädlichen Verunreinigungen vermischt sein, die sich nach dem Einbau auswaschen und so das Grundwasser  verunreinigen. Schädliche Verunreinigungen können z. B. durch  Farbanstriche, schadstoffhaltige Baustoffe (z. B. Dichtungsmassen) oder durch die frühere Nutzung des abgebrochenen Bauwerks (z. B. Verunreinigung mit  Mineralölen  oder anderen chemischen Stoffen) verursacht worden sein.

 

B.   Begriffsbestimmungen

Bei Bauschutt unterscheidet man zwischen verwertbaren Bauschutt,  nicht verwertbaren Bauschutt und sonstigen Baustellenabfällen.

1. Verwertbarer Bauschutt

Darunter fällt mineralisches Material, das bei Abbruch-, Sanierungs- und Umbauarbeiten von Bauwerken und Bauteilen anfällt ohne schadstoffhaltige Verunreinigungen, z. B.  Beton mit  und ohne Stahlarmierung, Ziegel, Mörtel, Fliesen, Keramik. Unter den Begriff verwertbarer Bauschutt fällt auch Bodenaushub mit bodenfremden mineralischen Bestandteilen von mehr als  10 Vol. % sowie Betonabbruch und Mauerwerksabbruch ohne schadstoffhaltige Verunreinigungen (wie Mineralöle, Schwermetalle oder andere gefährliche Stoffe) und ohne Fremdstoffe (wie Asbest, Teer, Kunststoffe, Holz, Metall, Glas u. dgl.).

Beispiele für verwertbaren Bauschutt (die Aufzählung ist nicht abschließend)

  • Ziegel- und andere Bausteine,
  • Beton mit und ohne Armierungseisen,
  • Dachschindeln und Dachpfannen,
  • Straßenaufbruch (Asphalt, kein Teer),
  • Verputz, Mörtelreste,
  • Natursteine wie Granit und Marmor,
  • Tonrohre

Die Anlieferung in Anlagen bzw. die stoffliche Verwertung (Aufbereitung zu Recycling-Baustoff)  ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Anlagenbetreiber möglich.

 

2. Nicht verwertbarer  Bauschutt

Zum Beispiel:

  • Boden- und Wandfliesen,
  • Keramik wie z. B. Waschbecken, Sanitärschüsseln, Teller, Tassen, Vasen
  • u. a.,
  • Rigips, Zement- und Kalkreste (auch in Säcken),
  • Isoliermaterial wie Mineralwolle, Glaswolle, Steinwolle,
  • Glas wie Fensterscheiben, Glasbausteine, Spiegelglas.
  • (die Aufzählung ist nicht abschließend)

Entsorgung siehe Buchstabe G.

 

3. Sonstige Baustellenabfälle

(fallen nicht unter den Begriff Bauschutt und dürfen nicht mit dem Bauschutt entsorgt werden)

Zum Beispiel:

  • Heraklit,
  • Teppiche,
  • Fußbodenbeläge,
  • Elektrokabel,
  • Styropor aus dem Baubereich,
  • Folien und Plastik aller Art, z. B. Farbeimer, Abdeckfolien,
  • Abstandhalter,  Dichtungsmasse usw.,
  • Asbesthaltiges Material,
  • Fenster (mit und ohne Glas),
  • PU-Schaumdosen (leer),
  • Dachpappe

(die Aufzählung ist nicht abschließend)

Entsorgung siehe Buchstabe G.

Baustellenabfälle oder Baumischabfall sind  nicht als Bauschutt einzustufen. An manchen Baustellen werden leider immer noch viele verwertbare oder  brennbare Abfälle wie Verpackungen, Holz-  und Kunststoffteile gemischt mit Abbruchabfällen (mineralische Materialien) gemeinsam gesammelt.  Verpackungen oder brennbare Abfälle sind getrennt zu sammeln und einer Verwertung (z. B. Holzabfälle)  bzw. einer Verbrennungsanlage (z. B. Baustyropor  oder Heraklit) zuzuführen.

 

C.   Verwertung von Bauschutt

 

1. Bauschuttanlieferung in den Bauschuttannahmestellen des Landkreises Nur Annahme von verwertbarem Bauschutt  ohne Fliesen, Sanitärkeramik, Straßenaufbruch, Asphalt.

  • Bauschuttannahmestelle Geisenhausen (Feuerberg)
  • Bauschuttannahmestelle Inkofen (Stadt Rottenburg a. d. L.)

 

2. Bauschuttanlieferung von Kleinmengen in den Altstoffsammelstellen des Landkreises (ASS)

  • Verwertbarer Bauschutt
    Annahme in  Kleinmengen bis 1 m³ je Anlieferung und Tag.
  • Nichtverwertbarer Bauschutt  (Sonstige mineralische Abfälle)
    Annahme  in Kleinmengen bis 1/2 m³ je Anlieferung und Tag.

 

3. Bauschuttanlieferung in den gewerblichen Bauschuttannahmestellen/Bauschuttaufbereitungsanlagen

Verwertbarer Bauschutt kann in gewerblichen Bauschuttannahmestellen angeliefert werden. Dort wird er zu Recycling-Baustoff aufbereitet. Der verwertbare Bauschutt wird dabei in verschiedene Korngrößen gebrochen, Metall und anderes Fremdmaterial werden aussortiert und anschließend auf Schadstoffe und bautechnische Eigenschaften untersucht. Als zertifizierter und güteüberwachter Recycling-Baustoff wird er vermarktet und in den Stoffkreislauf zurückgeführt.

 

4. Bauschuttaufbereitung (Brechen  auf dem eigenen Grundstück) durch eine mobile Brecheranlage  (Herstellung von Recycling-Baustoffen)

Verwertbarer Bauschutt kann beim Abfallerzeuger auch direkt von einer mobilen Anlage zu Recycling-Baustoff aufbereitet werden.  Voraussetzung ist, dass die mobile Anlage zertifiziert ist und der aufbereitete Bauschutt auf Schadstoffe und die bautechnischen Eigenschaften durch eine nach Rap Stra anerkannte Prüfstelle  untersucht wird (Fremdüberwachung). Liegen keine Untersuchungen vor, ist vor dem Einbau des Materials grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt einzuholen.
Fremdüberwachung (siehe Buchstabe D, Zertifizierung und Güteüberwachung).

 

5. Bauschuttanlieferung  in Kiesgruben

Die Anlieferung von verwertbarem Bauschutt als Verfüllmaterial  in ehemaligen Kiesgruben ist möglich. Auskünfte gibt Ihnen Hr. Paech, Landratsamt Landshut, 0871 408-3164.

 

6. Bauschuttanlieferung in der Reststoffdeponie Spitzlberg

In der Reststoffdeponie Spitzlberg kann nicht verwertbarer Bauschutt, Beispiele unter B, Nr. 2, ohne Mengenbeschränkung angeliefert werden.

Verwertbarer Bauschutt (Beispiele unter B, Nr. 1), wird nur im Bereich der Altstoffsammelstelle und nur bis zu einer Menge von 1,0 m³ angenommen.

 

D. Verwendung von aufbereitetem Bauschutt (Recycling-
Baustoff)  in technischen Bauwerken (z. B. Feld- und Waldwegebau, Platzbefestigung u. a.)

Leitfaden: „Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken

Als technische Bauwerke im Sinne des oben genannten  Leitfadens sind Bauweisen zu verstehen, die die Herstellung einer technischen Funktion in, auf oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht haben (z.B. Arbeitsraumhinterfüllungen, Baustraßen, Lärmschutzwälle, Feld- und Waldwege, Parkplatzunterbau, mechanische Bodenverbesserung u. a.).

 

  • Einbau ohne wasserrechtliche Erlaubnis

Bauschutt der zu Recycling-Baustoff aufbereitet ist darf ohne wasserrechtliche Erlaubnis unter den nachfolgenden Auflagen eingebaut werden. Der Grundstückseigentümer hat die Einhaltung der Vorgaben  in Eigenverantwortung zu überprüfen.

  • Einbau mit wasserrechtlicher Erlaubnis

Bauschutt der in einer nicht zertifizierten und nicht güteüberwachten Anlage  hergestellt ist darf in technischen Bauwerken wie Feld- und Waldwegen und anderen Bauwerken nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis eingebaut werden.

Vorgaben für den Einbau:

Es wird unterschieden zwischen offenem Einbau, ohne Abdeckung des Recycling-Baustoffes nach oben (nur Recyclingbaustoffe, die die RW1-Werte einhalten) und nicht offenem Einbau (Recyclingbaustoffe, die die RW1-Werte überschreiten und die RW2-Werte einhalten).

Sowohl beim offenen als auch beim nicht offenen Einbau ist zu beachten:

Bauschutt und Straßenaufbruch sind unaufbereitet  in der Regel  nicht für eine Verwendung in technischen Bauwerken geeignet. Bau- und Abbruchabfälle müssen daher auf der Grundlage des § 8  GewAbfV für eine schadlose und ordnungsgemäße sowie möglichst hochwertige Verwertung einer geeigneten Aufbereitungsanlage zugeführt werden.

 

Zertifizierung

Die Herstellung von geprüften, güteüberwachten und zertifizierten Recyclingbaustoffen  ist nur möglich wenn das Unternehmen, das den Bauschutt aufbereitet, über eine entsprechende Zertifizierung für  die Bauschuttaufbereitungsanlage verfügt.   Die Zertifizierung bescheinigt eine Qualitätssicherung für die Herstellung von Recyclingbaustoffen und über den Betrieb der Anlage.

 

Fremdüberwachung

Nach dem Brechen ist das zerkleinerte Material durch eine nach RAP Stra (Richtlinie für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau Rap Stra 15) anerkannte Prüfstelle zu überprüfen.

 

  • Die in Bayern ansässigen Prüfstellen, die diese Anerkennungen vorweisen, sind derzeit:
  • Materialprüfungsamt für das Bauwesen – Abteilung Baustoffe der TU München
  • IFB Eigenschenk GmbH, Metterer Straße 33,  94469 Deggendorf
  •  
  • TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH RAP Stra - Prüfstelle Nürnberg
  • Institut für Materialprüfung Dr. Schellenberg Leipheim GmbH & Co. KG (IFM) Leipheim
  • Institut Dr.-Ing. Gauer Ingenieurgesellschaft mbH für bautechnische Prüfungen (IFB) Regenstauf
  • HNL Ingenieur- und Prüfgesellschaft mbH, ZN Aschaffenburg, Steinmetz Baustoffprüfungen Aschaffenburg
  • Prüfamt für Grundbau, Bodenmechanik und Felsmechanik der Technischen Universität München

Die Probenahme wird im Rahmen der Fremdüberwachung durchgeführt. Die Analyse durch die Fremdüberwachung in Auftrag gegeben.

 

Güteüberwachung

Als  Güteüberwachung bezeichnet  man die Analyse des RC-Baustoffes nach dem Leitfaden  „Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken“

Die Zertifizierung und Güteüberwachung muss von zwei getrennten Unternehmen durchgeführt werden. Ohne Fremdüberwachung durch eine Prüfstelle wie z. B. IFB Eigenschenk oder TU München ist keine Zertifizierung möglich.

Wird diese Vorgehensweise nicht berücksichtigt ist eine wasserrechtliche Erlaubnis im Landratsamt Landshut zu beantragen.

Werden Recycling-Baustoffe (RC-Baustoffe) entsprechend dem bayerischen Leitfaden „Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen/Bauschutt in technischen Bauwerken“ („RC-Leitfaden“) als geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Recyclingbaustoffe in Verkehr gebracht und in technischen Bauwerken eingesetzt, ist in der Regel keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit zu erwarten und deshalb in diesen Fällen grundsätzlich kein wasserrechtliches Verfahren undkeine andere Genehmigung oder Zusage des Landratsamtes erforderlich.

Dieser Recycling-Baustoff kann dann wie natürlicher Baustoff unter Beachtung der nachfolgenden Ausnahmen verwendet werden.

Der Einbau von Recyclingbaustoffen ist grundsätzlich nicht zulässig:

  • In festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzgebieten,
  • direkt im Grundwasser (Grundwasserschwankungsbereich, Überschwemmungsgebiet),
  • im 60 – Meter Bereich von Gewässern I. und II. Ordnung (Isar, Vils, Kleine und Große Laaber) (vgl. § 36 WHG, Art. 20 BayWG),
  • in Karstgebieten ohne ausreichende Deckschichten.

Werden Recycling-Baustoffe nicht nach dem Leitfaden behandelt, hergestellt und eingesetzt ist für die Verwendung des Recyclingmaterials in jedem Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Einbauort erforderlich.

 

1. Offener Einbau 

als offenen Einbau bezeichnet man die Verwendung von RW1-Bauschuttmaterial, das ohne technische Sicherungseinrichtungen nach oben und unten verwendet wird.

1.1   Für den uneingeschränkten offenen Einbau gilt:

 werden Recycling-Baustoffe (RW 1-Material) in technische Bauwerke eingebaut, ist ein offener Einbau außerhalb des statistischen Grundwasserschwankungsbereiches (über MHGW) möglich, sofern die Masse der Recyclingbaustoffe pro Baumaßnahme maximal  5.000 m³  beträgt. Bei mehrfachem Einbau von Recyclingbaustoffen mit engem räumlichem Bezug (z. B. für Rohrgräben, Hinterfüllungen, Gründungen von Bauwerken im gleichen Baugebiet) sind maximal 10.000 m³ zulässig.

 

1.2   Beim eingeschränkten offenen Einbau ist zu beachten:

 Werden Recycling-Baustoffe (RW 1-Material) in technische Bauwerke eingebaut und beträgt die Masse der Recycling-Baustoffe > 5.000 m³ bzw. bei mehreren       Baumaßnahmen mit engem räumlichen Bezug > 10.000 m³, ist ein eingeschränkter offener Einbau von Recyclingbaustoffen außerhalb von Überschwemmungsgebieten möglich. Zusätzlich zu beachten ist:

  • Einbau nur 2 m über dem höchsten Grundwasserabstand,
  • Nur mit einer grundwasserschützenden  Deckschicht als wirksame  - ggf. technisch hergestellte - Sorptionsschicht von mindestens 1 m.

 

2. Nichtoffener Einbau (Einbau mit technischen Sicherungsmaßnahmen)

Sofern die RW 1-Werte überschritten, die RW 2-Werte aber eingehalten werden, ist ein Einbau von Recycling-Baustoffen außerhalb von Überschwemmungsgebieten bei bestimmten technischen Bauwerken unter den nachstehend definierten technischen Sicherungsmaßnahmen grundsätzlich möglich:

Beim Bau von Straßen-, Wege- und Verkehrsflächen z. B. als

  • gebundene Deckschicht,
  • gebundene Tragschicht unter wenig durchlässiger Deckschicht (Pflaster, Platten),
  • ungebundene Tragschichten unter wasserundurchlässigen Deckschichten, sowie bei Erdbaumaßnahmen  (z. B. als
  • Lärm- und Sichtschutzwall,
  • Straßendamm (Unterbau),

sofern durch, aus technischer Sicht geeignete einzelne oder kombinierte Maßnahmen sichergestellt wird, dass das Niederschlags- und/oder Oberflächenwasser von den eingebauten Recyclingbaustoffen weitgehend ferngehalten wird.

Hierbei ist zu beachten:

  • der Abstand zwischen Unterkante der Recyclingschüttung und dem höchsten zu
  • erwartenden Grundwasserstand  hat  mindestens 2 m zu betragen,
  • beträgt der Abstand weniger als 3 m, so ist zusätzlich eine kapillarbrechende
  • Schicht mit einer Decke von mindestens 0,3 m erforderlich,
  • der Einbau in kontrollierten Großbaumaßnahmen ist zu bevorzugen,
  • es sollen nur Flächen ausgewählt werden, bei denen nicht mit häufigen Aufbrüchen
  • (z.B. Reparaturarbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen zu rechnen ist,
  • das zuständige Wasserwirtschaftsamt ist zur Klärung der hydrogeologischen
  • Situation einzuschalten.

Ob die vorgenannten Voraussetzungen für die unterschiedlichen Einbauvarianten vorliegen, hat der Eigentümer des Einbaugrundstückes zunächst in Eigenverantwortung zu prüfen und sich gegebenenfalls beim Landratsamt Landshut, Sachgebiet 25, beraten zu lassen.

 

E.   Ansprechpartner im Landratsamt  Landshut

Herr Wolfgang Thoma,      Tel.: 0871 4083115
Herr Josef Bauer,               Tel.: 0871 4083118

 

F.   Entsorgungsanlagen  im Überblick

Müllumladestation in Wörth a. d. Isar

Siemensstraße 50, 84109 Wörth a. d. Isar, Telefon 08702 946296

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag             08.00 - 12.00 Uhr
                                       12.45 - 16.00 Uhr

 

Reststoffdeponie Spitzlberg

 Spitzlberg bei Unterglaim, 84030 Ergolding,

Telefon: 0871 408-3030

 

Montag - Donnerstag: 07.30 - 12.00 Uhr
                                    13.00 - 16.30 Uhr
Freitag:                        07.30 - 12.00 Uhr
                                    13.00 - 16.00 Uhr
Samstag:                     09.00 - 12.00 Uhr

 

Bauschuttannahmestellen im Landkreis Landshut:

Öffnungszeiten:

                   Sommer (ab Mitte März)               Winter (ab Mitte Oktober)

                          Mittwoch          Samstag               Mittwoch        Samstag

Geisenhausen  14.30 - 18.00    09.30 - 13.00 Uhr  13.00 - 16.00  09.30 - 12.00
(Ortsteil Feuerberg)

Inkofen             12.30 - 16.00    09.00 - 12.00 Uhr  12.00 - 16.00  10.00 - 12.00 

 

Bauschuttsortieranlage - Fa. Koslow, Untere Auenstr. 33, 84036 Landshut, Telefon 0871 953200

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag  07.00 - 12.00 Uhr und    13.00 - 17.00 Uhr


Wertstoff- und Entsorgungszentrum Äußere Parkstraße 1, 84032 Altdorf, Telefon 0871 88-1576 und 88-1568 (aus dem Landkreis wird nur Problemmüll angenommen!)

Öffnungszeiten:

Dienstag:                                                  13.00 – 19.00 Uhr
Mittwoch:      09.00 – 12.00 Uhr  und       13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag:                                             13.00 – 17.00 Uhr
Freitag:         09.00 – 12.00 Uhr  und       13.00 – 17.00 Uhr
Samstag:      09.00 – 13.00 Uhr

 

 

G.  Entsorgung von sonstigen Baustellenabfällen (Beispiele)

 

Abstandhalter,  Dichtungsmasse usw. z. B. aus Kunststoff, brennbar (Müllumladestation  Wörth a. d. Isar oder Restmülltonne),

Asbesthaltiges Material (z. B. Eternit, Dach- und Fassadenplatten)  muss in der Reststoffdeponie Spitzlberg entsorgt werden. Der Asbestabfall  muss staubdicht in Folie verpackt angeliefert werden. Vorherige Rücksprache mit dem Landratsamt ist erforderlich, Tel. Nr. 0871 408-3115,

Boden- und Wandfliesen, (bis ½ m³ in der Altstoffsammelstelle,  mehr als ½ m³ Reststoffdeponie Spitzlberg, Anlieferung in Kiesgruben nach Absprache),

Dachpappe  Annahme bis zu ½ m³ in der Reststoffdeponie Spitzlberg oder den Altstoffsammelstellen im Landkreis,

Dachpappe  in Mengen über einen ½ m³, nur Annahme in der Müllumladestation Wörth a. d. Isar,

Elektrokabel (Elektroschrott oder Altkabelcontainer, Altstoffsammelstelle),

Fenster (komplett) können bei den Firmen Koslow in Landshut oder Wittmann in Geisenhausen oder Ergolding entsorgt werden. Bereits getrennte Glasscheiben und Rahmen werden in kleinen Stückzahlen auch auf den Altstoffsammelstellen angenommen (komplette Fenster werden auf den Altstoffsammelstellen nicht angenommen, das Trennen von Glas und Rahmen ist auf den Altstoffsammelstellen nicht zulässig).

Folien und Plastik aller Art, z. B. Farbeimer, restentleert (gelber Sack), Abdeckfolien, Kunststoffteile  (bis 1 m³ in der Altstoffsammelstelle,  mehr als 1 m³ Müllumladestation  Wörth a. d. Isar),

Fußbodenbeläge aus Kunststoff (bis 1 m³ in der Altstoffsammelstelle, mehr als 1 m³ Müllumladestation Wörth a. d. Isar),

Glas (Fensterglas, Flachglas) (bis ½ m³ in der Altstoffsammelstelle, sonstige mineralische Abfälle,  mehr als ½ m³ Reststoffdeponie Spitzlberg). Flachglas kann auch bei  den Firmen Koslow in Landshut oder Wittmann in Geisenhausen oder Ergolding entsorgt werden.

Heraklit (bis ½ m³ in der Altstoffsammelstelle,  mehr als ½ m³ Müllumladestation Wörth a. d. Isar),

Isoliermaterial wie Mineralwolle, Glaswolle, Steinwolle (in Säcken staubdicht  verpackt),  (Reststoffdeponie Spitzlberg sowie Bauschuttannahmestellen Geisenhausen und Inkofen),

Keramik wie z. B. Waschbecken, Sanitärschüsseln, Teller, Tassen, Vasen u. a. (bis ½ m³ in der Altstoffsammelstelle,  mehr als ½ m³ Reststoffdeponie Spitzlberg, Anlieferung in Kiesgruben nach Absprache),

PU-Schaumdosen (leer)  sind Problemmüll und dürfen nicht über die

Bauschuttcontainer und auch nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.  Rückgabemöglichkeit gibt es beim Fachhandel oder in der Reststoffdeponie Spitzlberg und den Altstoffsammelstellen,

Rigips, (bis ½ m³ in der Altstoffsammelstelle,  mehr als ½ m³ Reststoffdeponie Spitzlberg),

Styropor aus dem Baubereich (bis ½ m³ in der Altstoffsammelstelle, mehr als ½ m³ Müllumladestation  Wörth a. d. Isar),

Teppiche (Sperrmüll), (bis 2 m³ je Tag in der Altstoffsammelstelle, mehr als 2 m³ je Tag, Müllumladestation Wörth a. d. Isar),

Zement- und Kalkreste (auch in Säcken),(bis ½ m³  in den Altstoffsammelstellen, mehr als ½ m³ Reststoffdeponie Spitzlberg).