Bekanntmachung
Sanierungssatzung „Ortsmitte Viecht“
Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung nach § 137 BauGB
Die Gemeinde Eching hat mit Abschluss der Entwicklungskonzepte (ISEK+GEK) eine Sanierungssatzung für die Ortsmitte Viecht erstellen lassen. Mit der Durchführung wurde das Büro PLANWERK Stadtentwicklung aus Nürnberg beauftragt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Eching hat am 22.07.2024 den Satzungsentwurf gebilligt und das Beteiligungsverfahren nach § 137 und BauGB beschlossen. Eine umfassende Beteiligung gemäß § 139 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB ist im Rahmen der Entwicklungskonzepte erfolgt.
Die Unterlagen, in der Fassung vom 05.06.2024, liegen
vom 31.07.2024 bis 25.09.2024
im Rathaus der Gemeinde Eching, Zimmer-Nr. 11 (1. OG), Ansprechpartner Hr. Heilmeier, zur Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 4a Absatz 4 Satz 2 BauGB.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu den Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.