Bekanntmachung 

der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Bank und Einzelhandel an der B11/Viecht“

Der Gemeinderat der Gemeinde Eching hat in seiner Sitzung am 25.11.2024 den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Bank und Einzelhandel an der B11/Viecht“ beschlossen. 

Geltungsbereich (Lageplan)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist westlich begrenzt durch die Überführung der B11 (Flur-Nr. 547/4, Gemarkung Viecht), südlich und östlich durch die „Aster Straße“ (Flur-Nr. 52/28, Gemarkung Viecht) sowie im nördlich durch die B11 (Flur-Nr. 557, Gemarkung Viecht). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist:

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Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht, Immissionsgutachten und Baugrundgutachten liegen im Rathaus der Gemeinde Eching, Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching im Bauamt (Zimmer Nr. 11), vom 20.12.2024 bis 26.01.2025 zu den üblichen Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr u. Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahme können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Bauamt nicht barrierefrei ist. Dies bzgl. können die Unterlagen auf Antrag auch zugestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Bank und Einzelhandel an der B11/Viecht“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Bank und Einzelhandel an der B11/Viecht“ nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.