Bekanntmachung 

der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für das Deckblatt Nr. 36 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Eching

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Eching hat in seiner Sitzung am 24.07.2023 den Vorentwurf zum Deckblatt Nr. 36 des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Geltungsbereich des Deckblattes ist westlich begrenzt durch eine Ackerfläche mit der Flur-Nr. 41, Gemarkung Eching, östlich durch das Anwesen Pfarrstraße 3 und 5, Flur-Nr. 8 Gemarkung Eching, südlich durch eine Ackerfläche mit der Flur-Nr. 42/5, Gemarkung Eching sowie im Norden durch das Anwesen Stauseestraße 1a, Flur-Nr. 42, Gemarkung Eching. 

Der Geltungsbereich des Deckblattes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist:

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Der Vorentwurf des Deckblattes mit Begründung liegt im Rathaus der Gemeinde Eching, Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching im Bauamt (Zimmer Nr. 11), vom 11.08.2023 bis 11.09.2023 zu den üblichen Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr u. Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 Stellungnahme können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Bauamt nicht barrierefrei ist. Dies bzgl. können die Unterlagen auf Antrag auch zugestellt werden.

 Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Deckblatt Nr. 36 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Eching unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Deckblattes Nr. 36 zum Flächennutzungsplan nicht von Bedeutung ist.

 Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch im Internet unter https://www.eching-ndb.de/bauen-gewerbe/bauleitplanung/aktuelle-verfahren veröffentlicht.

 Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.